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BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56
Bezüglich seiner persönlichen Bindungen zu Berlin (West) - vgl. BVerwG III C 135.55 - hat der Kläger zum anderen darauf verwiesen, daß er seit 1937 mit seiner, jetzt in Berlin (West) ansässigen Ehefrau verlobt gewesen und lediglich durch seine Haftzeit an der Eheschließung gehindert gewesen sei. - BVerwG, 23.02.1957 - IV C 48.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56
Gleichwohl ist der in § 1 Abs. 1 Nr. 6 a.a.O. enthaltene Ausdruck "genommen hatte" dahin zu deuten, daß geprüft werden muß, wann eine Person unter den jeweils für sie obwaltenden Umständen ihren ständigen Aufenthalt in Berlin (West) frühestens nehmen konnte (vgl. BVerwG IV C 287.55, IV C 132.55, IV C 48.56). - BVerwG, 16.11.1956 - IV C 132.55
Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56
Gleichwohl ist der in § 1 Abs. 1 Nr. 6 a.a.O. enthaltene Ausdruck "genommen hatte" dahin zu deuten, daß geprüft werden muß, wann eine Person unter den jeweils für sie obwaltenden Umständen ihren ständigen Aufenthalt in Berlin (West) frühestens nehmen konnte (vgl. BVerwG IV C 287.55, IV C 132.55, IV C 48.56). - BVerwG, 04.12.1956 - IV C 287.55
Auszug aus BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56
Gleichwohl ist der in § 1 Abs. 1 Nr. 6 a.a.O. enthaltene Ausdruck "genommen hatte" dahin zu deuten, daß geprüft werden muß, wann eine Person unter den jeweils für sie obwaltenden Umständen ihren ständigen Aufenthalt in Berlin (West) frühestens nehmen konnte (vgl. BVerwG IV C 287.55, IV C 132.55, IV C 48.56).